|
Infos über Quad und ATV |
|
|
Quad - ATV - Zulassung - Versicherung - Steuer - Sitzplätze - Umbau |
|
| Quad: | Ein Quad ist grundsätzlich ein zu Sportzwecken konstruiertes vierrädriges Fahrzeug. Der Motor ist in der Regel dem Motorrad entnommen wobei einige Veränderungen vorgenommen werden. Beispiel: Kupplung verstärkt, Getriebe mit ggf. Rückwärtsgang usw.. Als Getriebe wird in den meisten Fällen ein sequentielles Motorradgetriebe verwendet. Das Fahrgestell ähnelt dem einer Motocross-Maschine mit" langen" und "weichen" Federelementen. Es wird soweit möglich Gewicht eingespart. Die meisten Quads haben einen Hinterradantrieb über eine Kette. Die Hinterradachse ist starr ( kein Differential ). Für Quads gibt eine große Menge an Zubehörteilen für den Sporteinsatz. |
| ATV | ATV= All Terrain Vehicle Die ATV sind als Arbeits- und Nutzfahrzeug konstruiert. Die Motoren unterscheiden sich erheblich von Motorradmotoren - ggf. ist mal ein Zylinder identisch. Als Getriebe sind sowohl Schaltgetriebe mit automatischer Kupplung als auch vollautomatische Getriebe verbaut. Ab einer gewissen Größe ( ca. 250 ccm ) werden die Räder über Kardanwellen angetrieben. Ab etwa 350 ccm gibt es die ersten Modelle mit Allrad-Antrieb. Die Hinterradachse ist wie bei den Quads starr ( einige wenige Modelle haben ein Differential ) - die Vorderradachse verfügt in der Regel über ein Differential, je nach Modell gibt es hier auch Sperrfunktion bzw. selbstsperrende Achsgetriebe. Das Fahrgestell ist erheblich stabiler als bei einem Quad. An den Rahmen können diverse Anbaugeräte angebracht werden. Die Federung ist straffer und ermöglicht teilweise sehr hohe Zuladungen. Die meisten Modelle verfügen über Gepäckträger vorne und hinten sowie eine Anhängevorrichtung. Das Zubehör umfasst die Gebiete von Land-/Forstwirtschaft, Winterdienst, Jagd und sportlichen 4x4 Einsätzen. |
| Zulassung | Zur Zeit müssen fast alle Fahrzeuge für die deutsche
Zulassung umgebaut werden und im Einzelverfahren durch TÜV usw.
abgenommen werden. Die Art der Zulassung hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Durch Europa gibt es aber jetzt eine einheitliche Richtlinie für die Quad und ATV. Den Anfang bei den Quads machte die Zulassungsart "PKW offen" - damals gab es teilweise Fahrzeuge ohne Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung. Die PKW-Richtlinien sind seit einigen Jahren deutlich verändert, so dass eine Zulassung von einem Quad als Pkw heute nicht mehr in Frage kommt. Probleme ergeben sich u.a. bei Abgas und Geräuschwerten oder so simplen Dingen wie eine Wegfahrsperre. Die ATV wurden zu Anfang generell als Zugmaschine zugelassen. In der Regel wurde die Geschwindigkeit auf 59 Km/h begrenzt. Heute gibt es zwei Zulassungsarten: Sportquads werden meistens umgebaut nach den neuen europäischen Richtlinien für " Vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen bzw. Güterbeförderung ". Diese Bauart ist eine Mischung aus Pkw- und Motorradrichtlinien. Aber auch hier sind noch Ausnahmegenehmigungen der Regierungspräsidenten notwendig ( z.B. Diebstahlsicherung oder motorradähnliche Bremsanlagen). Seit Anfang 2001 gibt es die ersten EG-Konformen Fahrzeuge ( EG-Betriebserlaubnis). Diese Fahrzeuge entsprechen genau den Richtlinien und verfügen z.B. über ein Kombibremssystem. Die Fahrzeuge werden vom Werk aus mit allen notwendigen Teilen geliefert und verfügen über ein sogenanntes COC-Dokument. Als Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personen oder Güterbeförderung ( VKP oder VKG) sind neben den Abgas- und Geräuschwerten auch die Fahrleistung begrenzt. Sofern Bauartbedingt möglich ist eine maximale Leistung von 15 kW zulässig. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt es nicht. Ein PKW Führerschein ( B, 3 ) reicht zum führen dieser Fahrzeuge aus. Beim ATV ist in den meisten Fällen eine Zulassung als Zugmaschine möglich - hier müssen alle Vorschriften unserer deutschen STVZO eingehalten werden. Der Vorteil liegt bei der vollen Motorleistung ohne Geschwindigkeits- begrenzung. In einigen Zulassungsgebieten kann es aber zu Problemen mit dieser Zulassungsart kommen. So dass auch hier nur die neue etwas aufwendigere Zulassungsform VKP/VKG möglich ist. Tipp: Gerade beim Umbau für die Straßenzulassung sollte auf Qualität geachtet werden ! Im Bereich der Fahrzeugelektrik ist fachgerechte Verkabelung und Verwendung von hochwertigen Komponenten (Schaltern, Scheinwerfern usw.) äußerst wichtig. Auch bei den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren sollte z.B. eine alternativ Bereifung nicht fehlen, den nachträgliche Eintragungen sind sehr schwierig und teuer. |
| Versicherung | Als PKW offen ( alte Variante ) sind in der Regel sehr
hohe Beträge fällig. Da es keine Typenklassen gibt, wird einfach ein
vergleichbares Auto herangezogen ( z.B. Opel Astra Cabrio ) . Als Zugmaschine ist die Versicherung in der Regel sehr günstig, da Zuladung und Zugleistung bei einem ATV sehr gering sind im Verhältnis zu einem Traktor. Es kann aber auch wie bei dem "Pkw offen" zu sehr hohen Prämien kommen. Bei VKP und VKG wird inzwischen von vielen Versicherungen nach dem Motorradtarif abgerechnet ( muß aber nicht ). Wir rechnen damit, dass im nächsten Jahr eine eigene Versicherungsklasse kommt. (Beispiel unter Links) Tipp: Lassen Sie sich immer vorab ein Angebot machen ! |
| Steuer | Als PKW offen und VKP/VKG und Zugmaschine werden die PKW Steuersätze erhoben - derzeit ca. 25 Euro pro 100 ccm. In einigen wenigen fällen kann ein Fahrzeug mit Zugmaschinenzulassung nach Nutzlast versteuert werden. |
| Sitzplätze | Mit Ausnahme der neuen Zweisitzer-Modelle von Bombardier,
Polaris und Arctic-Cat gibt es keine Serienfahrzeuge welche vom Werk aus für 2
Personen zugelassen ist. Gemäß unseren Zulassungsrichtlinien ist es aber möglich bei einer ausreichenden Sitzbanklänge, der entsprechenden Zuladung und Haltemöglichkeiten eine Zweipersonenzulassung zu bekommen. In den meisten Fällen ist dies der Fall. |
| Umbau | Der Umbau auf Straßenzulassung kann extrem aufwendig sein
und somit auch recht teuer. Natürlich kann man versuchen es so
"billig" wie möglich zu machen, dies kann aber gerade bei
einem teilweise so stark beanspruchten Fahrzeug fatal sein. Im Bereich
der Elektrik sind einige 100 Euro verbaut (Kabelbaum, Scheinwerfer,
Blinker, Schalter und Relais). Man kann alles einfach irgendwie
verkabeln mit Quetschverbindern oder man verwendet einen Standard der
der Fahrzeugklasse entspricht. Wer will schon mit einen 10.000 Euro ATV
nach einer kleinen Pfütze im Dunkeln stehen. Ein billiger Umbau kann
schon vor der ersten Hauptuntersuchen ein teures Erwachen geben. Auf folgende Dinge ist besonders zu Achten : Beleuchtung muß geprüft sein ( E-Prüfzeichen ), Anordnung der Beleuchtung in den vorgeschrieben Mindestabständen, Warnblinkanlage, Tacho mit Beleuchtung usw. |